FAQ´s / häufig gestellte Fragen

130% Regel - 130% Regelung oder die sogenannte Opfergrenze

Die Reparaturwürdigkeit eines Unfallfahrzeuges kann auch mit der 130% Regel festgestellt werden.
Was bedeutet das? Nun, es kann sein, dass die Reparaturkosten für den entstandenen Schaden höher sind als der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges unmittelbar vor Schadeneintritt. Man spricht hier eigentlich von einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug hängen oder auf die Schnelle kein vergleichbares Fahrzeug zu beschaffen ist, können Sie sich jetzt unter bestimmten Bedingungen Ihr Fahrzeug trotz allem reparieren lassen. Die 130 % Regel sagt dabei, dass die ausgewiesenen Reparaturkosten maximal 30% höher sein dürfen als der festgestellte Wiederbeschaffungswert.
Bedingungen: Weiternutzung des Fahrzeuges für ca. 6 Monate
Die Instandsetzung muss fach und sachgerecht erfolgen (Die Reparaturbestätigung kann ein Kfz-Gutachter durchführen.) nur im Haftpflichtschadensfall anwendbar

Abtretungserklärung

In der Abtretungserklärung wird die Zahlung der Gebühren für den Sachverständigen geregelt. Dadurch muss der Geschädigte nicht in Vorkasse für das Gutachterhonorar treten. Er tritt unsere Forderung an die gegnerische Versicherung ab. Die Abtretungserklärung ermöglicht dem KFZ-Gutachter, den Haftpflichtschadensfall mit der Versicherung abzurechnen, ohne dass Sie in Vorkasse treten müssten.

An- und Abmeldekosten (Zulassungsgebühren)

Wurde nach Eintreten des Schadensfalles ein Totalschaden des Fahrzeugs festgestellt, müssen auch Kosten für die Abmeldung des verunfallten Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle ebenso erstattet werden, wie die Kosten für die Anmeldung eines neuen Fahrzeugs. Kosten für Zulassungsdienste werden selten übernommen, da man im Rahmen der Mitwirkungspflicht zumuten kann, dass Sie die Zulassung selbst durchführen.

Fiktive Abrechnung (Auszahlung nach Gutachten)

Die fiktive Abrechnung, die auch als Abrechnung nach Gutachten bezeichnet wird, ist eine Möglichkeit des Schadenersatzes. Wenn Sie sich als Geschädigter dazu entschließen, einen Haftpflichtschaden nicht bzw. später reparieren zu lassen, kann die Netto-Schadenssumme von der gegnerischen Versicherung anhand einer fiktiven Abrechnung verlangt werden. Wird das Fahrzeug später doch noch repariert, kann die Mehrwertsteuer durch Vorlage einer entsprechenden Reparaturrechnung von der Versicherung erstattet werden.

Sie können diese Form des Schadenersatzes zur freien Verwendung nutzen. Niemand kann Sie zwingen, einen Schaden reparieren zu lassen, oder Ihr Fahrzeug zu verkaufen. Es ist ganz allein Ihre freie Entscheidung.

Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag ist lediglich ein Angebot einer Firma, eine bestimmte Leistung zu einem bestimmten Preis zu erbringen, es sind darin ausschließlich die Kosten für die Reparatur aufgeführt.

In der Schadenregulierung wird der Kostenvoranschlag gern von den Versicherern empfohlen, da dieser zu allem Überfluss auch noch vom Geschädigten zunächst zu bezahlen ist.

Mietwagen

Um Kosten für einen Mietwagen bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen, müssen Sie angeben, dass Sie auf Ihr verunfalltes Fahrzeug angewiesen sind und eine regelmäßige Benutzung vorliegt. In diesem Fall werden die Mietwagenkosten für die angemessene Dauer der Reparatur oder bis zur Wiederbeschaffung übernommen

Nutzungsausfallentschädigung

Während der Reparaturzeit oder bei einem Totalschaden hat der Geschädigte einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung für den Zeitraum, in dem sein Fahrzeug nachweislich nicht genutzt werden kann. Die Nutzungsausfallentschädigung erhalten Sie nicht, wenn Sie sich für einen Mietwagen entschieden haben. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung, ist abhängig von Ihrem Fahrzeug und der Reparaturdauer. Unterschätzen sollten Sie diesen Betrag jedoch nicht.

Restwert

Als Restwert wird der Betrag bezeichnet, der für ein Unfallfahrzeug nach Eintritt des Schadens noch erzielt werden kann. Der Gutachter ermittelt den Restwert automatisch immer dann, wenn er für die Regulierung des Schadens wichtig werden könnte.

Sachverständigenkosten

Jeder Geschädigte hat das Recht, einen freien KFZ-Sachverständigen zu wählen und mit der unabhängigen Feststellung und Beweissicherung eines Schadens zu beauftragen. Die entstehenden Kosten müssen als Teil des Gesamtschadens von der Versicherung, die zur Schadensregulierung verpflichtet ist, übernommen werden.

Schadensminderungspflicht

Ein Geschädigter darf nach der Schadensregulierung nicht besser und nicht schlechter gestellt sein, als ohne den Schaden. Die sogenannte Schadensminderungspflicht bedeutet also für alle Instanzen, die Kosten so gering wie möglich zu halten.

Wir als Gutachter berücksichtigen das natürlich, achten aber auch darauf, dass Ihre Werte gesichert werden.

Unkostenpauschale

Ein Geschädigter kann als Kostenpauschale für notwendige Auslagen eine Aufwandsentschädigung verlangen. (Porto, Telefon usw.)

Wertminderung

Wenn Ihr Fahrzeug durch einen Unfall beschädigt wurde, ist der Verkauf unter Umständen schwieriger, als wenn Ihr Fahrzeug keinen Unfallschaden aufzuweisen hat. Jeder, der schon selbst ein Auto kaufen wollte, fragt häufig nach vorherigen Unfallschäden und gern wird dann vom Kauf Abstand genommen, obwohl der Schaden eventuell sogar in einer Fachwerkstatt repariert wurde. Um diesen angenommenen Verlust auszugleichen, wird in einem Schadengutachten auch zur sogenannten Wertminderung Stellung genommen. Die Höhe der Wertminderung ist dabei von verschiedenen Faktoren abhängig. Ohne ein Gutachten können Geschädigte häufig keine Wertminderung geltend machen.

Wiederbeschaffungswert

Einfach erklärt ist der Wiederbeschaffungswert der Wert, den man für Ihr Fahrzeug bei einem seriösen Händler für ein vergleichbares Fahrzeug hätte bezahlen müssen, unmittelbar bevor das Fahrzeug zerstört wurde. Der Wiederbeschaffungswert wird vom Gutachter unter Verwendung diverser Hilfsmittel und Berücksichtigung des Fahrzeugzustandes ermittelt. Sollte sich herausstellen, dass Ihr Fahrzeug einen Totalschaden erlitten hat, ist der Wiederbeschaffungswert die Regulierungsgrundlage.

Wiederbeschaffungsdauer

Die Wiederbeschaffungsdauer beschreibt den Zeitraum, welcher nötig ist um bei einem Totalschaden ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen.

Diese Dauer wird von uns ermittelt und im Kfz-Gutachten festgehalten. Wichtig, wenn es später um Ihre Nutzungsausfallentschädigung geht.

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