Sie haben Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als sei das Unfallereignis nicht eingetreten. Ganz gleich, ob Sie Ihr Fahrzeug in einer Fachwerkstatt, in einer Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen oder ob Sie sich den Gegenwert einer Reparatur auszahlen lassen wollen. Gern arbeitet Ihr Kfz-Sachverständiger auch mit Ihrem Rechtsanwalt zusammen, um Ihre Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung gemeinsam zu formulieren.