WIRTSCHAFTSPRÜFUNG
WPO konforme Prüfungen
Wirtschaftsprüfung
Unter dem Oberthema Wirtschaftsprüfung bieten wir Ihnen eine Reihe verschiedener Services an, die weit über die Prüfung der Jahresabschlüsse von Unternehmen verschiedenster Rechtsformen hinausgehen. Die gesetzlichen Abschlussprüfungen werden durch die Ohrndorf Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt. Nachfolgend finden Sie einige unserer Spezialgebiete:
Prüfungen im kommunalen Bereich
Im kommunalen Bereich existieren eine Fülle von Pflichtprüfungen, welche durch Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden müssen.
Im Einzelnen handelt es sich hierbei um die Prüfung von Jahresabschlüssen für:
- Städte und Gemeinden (inkl. deren Gesamtabschlüsse)
- Stadtwerke
- Zweckverbände
- Eigenbetriebe
- sonstige kommunale Unternehmen
Ergänzend zu handelsrechtlichen Vorgaben, der Gemeindehaushaltsverordnung, der Eigenbetriebsverordnung und weiterer landesrechtlicher Vorschriften werden diese Prüfungen oftmals durch eine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 Abs. 1 HGrG erweitert. Dahingehend arbeiten wir auch mit den Gemeindeprüfanstalten der Länder zusammen.
Für Kommunen mit eigenem Rechnungsprüfungsamt stellen wir Ansprechpartner in allen Bilanzierungs- und Bewertungsfragen sowie bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses dar. Auf diesen Gebieten sind wir umfassend tätig, auf Wunsch können Ihnen gerne zahlreiche Referenzen genannt werden.
Prüfungen im kommunalen Bereich
Im kommunalen Bereich existieren eine Fülle von Pflichtprüfungen, welche durch Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden müssen.
Im Einzelnen handelt es sich hierbei um die Prüfung von Jahresabschlüssen für:
- Städte und Gemeinden (inkl. deren Gesamtabschlüsse)
- Stadtwerke
- Zweckverbände
- Eigenbetriebe
- sonstige kommunale Unternehmen
Tax Services
Mit dem Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2012) vom 30. Juni 2011 können stromkostenintensive Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag teilweise von der EEG-Umlage befreit werden. Mit einer testierten Bescheinigung der Antragsunterlagen, welche mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden muss, unterstützen wir seit Jahren in Abstimmung mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unsere antragsberechtigten Mandanten.
Unternehmensbewertungen
Unternehmerisches Handeln erfordert in den verschiedensten Situationen die Bewertung von Unternehmen, Unternehmensteilen oder auch einzelnen Vermögensgegenständen. Als verlässlicher Berater, neutraler Gutachter oder Schiedsgutachter unterstützen wir unsere Auftraggeber in diesen wichtigen Prozessen.
In Abhängigkeit vom Bewertungsanlass und der Aufgabenstellung erfolgt die Ermittlung des Unternehmenswertes nach zukunftsorientierten Verfahren (Ertragswert, Discounted Cash Flow) oder marktorientierten Verfahren (Multiplikatormethoden).