Warum benötige ich einen KFZ-Sachverständigen?

Bin ich unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden und habe dabei Beschädigungen am eigenen Kraftfahrzeug davongetragen, sollte man auf jeden Fall einen Kfz-Sachverständigen zu Rate ziehen. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger ist neutral und nicht an Weisungen von Versicherungen gebunden. Beachten Sie, dass Sie der gegnerischen Versicherung die Schadenhöhe nachweisen müssen. Ein Angebot der Versicherung einen „eigenen“ Kfz-Gutachter zu schicken, dürfen Sie getrost ablehnen.


Reicht bei der Versicherung ein Kostenvoranschlag der Werkstatt aus?

Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenanschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Es fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst der Kfz-Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelte. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt (ein Beispiel) bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.


Wer trägt die Kosten für einen Kfz-Sachverständigen?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz.-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH`s die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.


WICHTIG: Im Haftpflichtfall haben Sie freie Wahl des Kfz-Gutachters!

Sie haben Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als sei das Unfallereignis nicht eingetreten. Ganz gleich, ob Sie Ihr Fahrzeug in einer Fachwerkstatt, in einer Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen oder ob Sie sich den Gegenwert einer Reparatur auszahlen lassen wollen. Gern arbeitet Ihr Kfz-Sachverständiger auch mit Ihrem Rechtsanwalt zusammen, um Ihre Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung gemeinsam zu formulieren.


Wie soll ich mich nach einem Unfall verhalten?

Das Wichtigste nach einem Unfall ist „Ruhe zu bewahren”. Halten Sie einen handlichen Unfallpass im Wagen vor, wo Sie im Fall des Falles alle Punkte in knapper Form nachlesen können (den legen wir dieses Jahr unseren Weihnachtsgrüßen bei). Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und achten Sie auf Einschaltung eines qualifizierten Kfz-Sachverständigen.